Landeswappen Willkommen bei den Notaren Helmut Stengel, Hagen Krzywon und Harald Ohnleiter
Die Notare in Deutschland sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes; ihnen sind hoheitliche Befugnisse der vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Unsere Hauptaufgaben sind insbesondere die Information, Beratung und Beurkundung im Bereich des Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts.

Handels- und Gesellschaftsrechts

 

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts ist der Notar insbesondere bei den Kapitalgesellschaften tätig. Die Gründung von Aktiengesellschaften  und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie deren „kleiner Bruder“, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), muss notariell beurkundet werden. Übertragungen von Geschäftsanteilen von GmbHs bedürfen ebenfalls der notariellen Beurkundung. Auch Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen – je nach Gegenstand der Beschlussfassung – notariell beurkundet werden.

 

Als Grundlage für die Eintragung im Handelsregister  dient eine Anmeldung, die ebenfalls notariell beglaubigt sein muss und vom Notar – mit den weiteren notwendigen Unterlagen – dem Registergericht in elektronischer Form eingereicht wird. Dies gilt bei allen Gesellschaftsformen, also auch bei Personenhandelsgesellschaften (oHG , KG ), bei Genossenschaften und bei freiberuflichen Partnerschaften sowie Vereinen.

 

Dokumente zum Versenden und Ausdrucken finden sie unter Downloads.

 

Erklärungen von Fachbegriffen finden Sie in unserem Glossar.