Landeswappen Willkommen bei den Notaren Helmut Stengel, Hagen Krzywon und Harald Ohnleiter
Die Notare in Deutschland sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes; ihnen sind hoheitliche Befugnisse der vorsorgenden Rechtspflege übertragen. Unsere Hauptaufgaben sind insbesondere die Information, Beratung und Beurkundung im Bereich des Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts.

Familienrecht

Auch im Bereich des Familienrechts ist in vielerlei Hinsicht der Rat und die Tätigkeit des Notars als kompetenten Berater gefragt.

 

Das Zusammenleben von Partnern sollte vielfach, insbesondere wenn gemeinschaftliche Vermögenswerte geschaffen werden, sinnvoll geregelt werden. Der Notar hilft hier durch Beratung und Beurkundung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Auch bei der Auflösung solcher Partnerschaften ist der Notar ein gefragter Berater und hilft durch die Beurkundung von Auseinandersetzungsverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen.

 

Weitere Tätigkeitsfelder im Bereich des Familienrecht ist die Beurkundung von Adoptionsanträgen, von General- und Vorsorgevollmachten, die Beurkundung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, die Meldung solcher Verfügungen an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, der Benennung eines Vormunds in einem Testament für den Fall, dass Eltern im Falle ihres Todes minderjährige Kinder hinterlassen etc.

 

Dokumente zum Versenden und Ausdrucken finden sie unter Downloads.

 

Erklärungen von Fachbegriffen finden Sie in unserem Glossar.