Aktuelles / Rechtsprechung
Testamentsregister erfolgreich in Betrieb genommen
Pünktlich zum Jahreswechsel hat die Bundesnotarkammer das neue Testamentsregister in Betrieb genommen. Erben kommen damit schneller und sicherer an den Nachlass.
Die Bundesnotarkammer hat mit Ablauf des Jahres 2011 das Testamentsregister in Betrieb genommen. Aufgrund der guten Vorbereitung verlief die Inbetriebnahme ohne Probleme.
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(Quelle: Zentrales Testamentsregister der Bundesnotarkammer)
Aktuelle Grunderwerbsteuersätze
Die Höhe der für einzelne Veräußerungsverträge anfallenden Grunderwerbsteuersätze kann seit der Föderalismusreform von jedem Bundesland selbständig festgelegt werden. Im Baden-Württemberg wurde der Steuersatz für alle Veräußerungsverträge ab dem 05.11.2011 von bisher 3,5 % auf 5 % erhöht. In Rheinland-Pfalz wird dieser erhöhte Steuersatz ab dem 01.03.2012 gelten. Um eine vom Deutschen Notarinstitut gefertigte Zusammenstellung der aktuellen Grunderwerbsteuersätze einsehen zu können, klicken Sie bitte auf „mehr“.
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(Quelle: Deutsches Notarinstitut)
Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen
Seit heute sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Darauf weist die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund hin. Die Untersuchung koste bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Als Teil der Betriebskosten könnten diese Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden. Von den jährlichen Legionellentests …
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(Quelle: www.hausundgrund.de Pressemitteilung vom 01.11.2011)
Geänderte Trinkwasserverordnung tritt am 1. November 2011 in Kraft
Am 1. November 2011 tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft. Diese ist …
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(Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung vom 28. 10.2011)
Das Testamentsregister kommt für Deutschland
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 den Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen.
Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden.
Weitere Informationen zum Testamentsregister erhalten Sie unter www.testamentsregister.de.
(Quelle: www.testamentsregister.de)
Kapitalerhöhung bei UG (haftungsbeschränkt); Wegfall der Volleinzahlungspflicht
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 13.10.2011 entschieden, dass die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5 a Abs. 2 Satz 1 GmbHG nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 2 GmbHG erreicht wird, gilt. Der Wegfall der Beschränkungen des § 5 a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig …
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(Quelle: www.dnoti.de OLG Stuttgart vom 13.10.2011 8 W 341/11)
Gewinnspiel um Hausverlosung im Internet als Betrug
Behauptet der Veranstalter eines Gewinnspiels, bei dem es u.a. um die Verlosung einer Immobilie geht, auf seiner Internetseite, dass die Veranstaltung „entsprechend den rechtlichen Vorgaben konzipiert sei“, so ist diese Erklärung eine Täuschung über Tatsachen im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB, wenn die Rechtslage in Wirklichkeit ungeklärt war…
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(Quelle: www.dnoti.de BGH Beschluss vom 15.03.2011 1 StR 529/10)
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Einzahlung des Ehegatten in die Privatrentenversicherung seiner Ehefrau stellt entgeltliche Leistung dar (BGB §§ 2303, 2325)
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 26.01.2011 entschieden, dass bei der Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs den Pflichtteilsberechtigten grundsätzlich die Beweislast hinsichtlich der Unentgeltlichkeit einer Zuwendung trifft.
Wegen der damit verbundenen Beweisschwierigkeiten ist es zunächst Sache des Anspruchsgegners, die für die Begründung der Gegenleistung maßgeblichen Tatsachen im Wege des substantiierten Bestreitens der Unentgeltlichkeit vorzutragen.
Die Zuwendung eines Ehegatten an den anderen Ehegatten zur Sicherung einer angemessenen Altersversorgung ist keine Schenkung gemäß § 2325 Abs. 1 BGB. (Leitsätze der DNotIRedaktion)…
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(Quelle: www.dnoti.de OLG Stuttgart vom 26.01.2011 19 W 52/10)